Gesundheit

Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut. Mit einer privaten Kranken- oder Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich die beste medizinische Versorgung, schnelle Termine und optimale Leistungen, die weit über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

private Krankenvollversicherung

Die private Kranken(-voll-)versicherung setzt auf das Äquivalenzprinzip. Hier richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Versicherte können ihren Versicherungsschutz individuell gestalten.

Wer hat die Möglichkeit sich privat Kranken zu versichern?

  • Selbstständige und Freiberufler (unabhängig vom Einkommen)
  • Beamte und Beihilfeberechtigte
  • Studenten (unter bestimmten Bedingungen)
  • Angestellte mit höherem Einkommen (ab Einkommen über allgemeiner JAEG 77.400 Brutto/Jahr, 2026)

Anwartschaft & Optionstarif

Die Anwartschaft ist eine Sicherungsvereinbarung bei der PKV, die es dir ermöglicht, deinen Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dafür zahlt man einen reduzierten Beitrag.

Ein Optionstarif ist ein festgelegter Tarif, der im Laufe der Zeit zu einer Vollversicherung ausgebaut werden kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Der Unterschied ist, der Optionstarif sichert die Gesundheit vor Eintritt in die PKV und die Anwartschaft den Wiedereintritt in die PKV.

stationärer Zusatz

Der stationäre Zusatz ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um besondere Leistungen im Krankenhaus, die über die Standardversorgung hinausgehen. 

Er bietet die Möglichkeit im Krankenhaus Leistungen als Privatpatient zu erhalten ohne das man die Voraussetzungen für die PKV erfüllen muss. 

Er schützt vor Einschränkungen im Krankenhausaufenthalt und verbessert Komfort, Versorgung und Wahlmöglichkeiten.

Beispielsweise: 

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung: Behandlung durch den leitenden Arzt (Chefarzt) statt des regulären Stationsarzte
  • Wahlfreiheit: Freiheit, Krankenhaus und behandelnden Arzt selbst auszuwählen.
  • Sonderleistungen: TV, Internet, bessere Verpflegung, schnellerer Zugang zu bestimmten Therapien oder Untersuchungen
  • uvm.

ambulanter Zusatz

Der ambulante Zusatzschutz ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um besondere Leistungen außerhalb des Krankenhauses, also bei Arztbesuchen, Therapien oder Vorsorgeuntersuchungen.

Er bietet die Möglichkeit Leistungen als Privatpatient zu erhalten ohne das man die Voraussetzungen für die PKV erfüllen muss. 

Er deckt Leistungen ab, die über den Standard der GKV hinausgehen.

Beispielsweise:

  • Brillen und Sehhilfen
  • Naturheilverfahren und alternative Medizin z.B.: Heilpraktikerbehandlungen, Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie
  • Therapien und Heilmittel z.B.: Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie über die GKV-Leistungen hinaus
  • uvm.

Zahnzusatz

Der Zahnzusatzschutz ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei zahnärztlichen Leistungen. Sie deckt Kosten ab, die über die Basisversorgung der GKV hinausgehen, insbesondere für Zahnersatz, Prophylaxe und hochwertige Zahnbehandlungen.

Beispielweise: 

  • Implantate (1.200-3.000€)
  • Professionelle Zahnreinigungen (80-150€)
  • Kieferorthopädie (600-4.500€)
  • Parodontitis-Therapie (500-2.000€)
  • Wurzelbehandlungen (150-800€)
  • Füllungen aus hochwertigen Materialien (50-1.000€)
  • uvm.

private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die die gesetzliche Pflegeversicherung ergänzt.

Das Ziel ist die finanzielle Lücke zu schließen, die entsteht, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten, häufig muss aus eigener Tasche zugezahlt werden. 

 

Möglichkeiten: 

  • Pflegekostenversicherung: erstattet die tatsächlichen Kosten für Pflegeleistungen, nützlich bei teurer stationärer Pflege oder intensiver ambulanter Betreuung
  • Pflegegeldversicherung: zahlt ein festes monatliches Pflegegeld, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, bietet die Freiheit, Pflege selbst zu organisieren (z. B. durch Angehörige).
  • Pflege-Rentenversicherung: monatliche Auszahlung im Pflegefall ähnlich einer Rente.
  • uvm.

 

Mögliche Kosten: 

Pflegegrad 1: Leistung GKV ca. 125€ Pflegegeld

Pflegegrad 2: Leistung GKV ca. 316€ Pflegegeld, Eigenanteil (Heim) ca. 1.000-1.500€

Pflegegrad 3: Leistung GKV ca. 545€ Pflegegeld, Eigenanteil (Heim) ca. 1.500-2.500€

Pflegegrad 4: Leistung GKV ca. 728€ Pflegegeld, Eigenanteil (Heim) ca. 2.000-3.500€

Pflegegrad 5: Leistung GKV ca. 901€ Pflegegeld, Eigenanteil (Heim) ca. 2.500-4.500€

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