Existenzschutz

Existenzschutz umfasst die Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlage. Es ist vergleichbar mit dem Fundament eines Hauses. Das heißt, wenn das Fundament zu klein ist, kann das darauf stehende Haus noch so schön, groß und stabil sein. Verliert das Fundament jedoch seine Stabilität, stürzt das Haus mit ein. 

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ein zentrales Element des Existenzschutzes. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht: Jede Person muss entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein. Sie dient dazu, Menschen vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und medizinisch notwendigen Behandlungen zu schützen. 

 

GKV:

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip. Beiträge richten sich in der Regel nach dem Einkommen, und Versicherte erhalten unabhängig von ihrer individuellen Beitragszahlung die gleichen Leistungen.

 

PKV:

Die private Krankenversicherung hingegen setzt auf das Äquivalenzprinzip. Hier richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Versicherte können ihren Versicherungsschutz individuell gestalten.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus Schäden gegenüber Dritten entstehen. Wer einen Schaden verursacht, haftet in der Regel mit seinem gesamten Vermögen – unabhängig davon, ob der Schaden unbeabsichtigt oder fahrlässig passiert ist. Eine Obergrenze für Schadensersatzansprüche gibt es dabei nicht.  Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten und bewahrt Versicherte vor hohen finanziellen Belastungen.

 

Beispielhafte Haftpflichtschäden: 

  • Zusammenstoß beim Sport, Bruch + Behandlungskosten: 2.000–10.000 € + Verdienstausfall wegen langer Arbeitsunfähigkeit: 10.000–50.000 €, bei schweren Fällen deutlich höher
  • Kind zerkratzt Auto, Lackierung 500-2.500€
  • Schlüsselverlust, Austausch einer kompletten Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus: 2.000–15.000 €
  • Schäden bei Gefälligkeitshandlungen z.B.: Umzug, 
  • Beschädigung von Fernseher, Schränken, Türen… 250-3.000€
  • uvm.

Arbeitskraftabsicherung

Die Arbeitskraftabsicherung soll Menschen vor den wirtschaftlichen Folgen schützen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Da das Einkommen für die meisten Personen die Grundlage zur Sicherung des Lebensstandards bildet, kann ein längerfristiger Ausfall existenzbedrohend sein.

Die staatlichen Leistungen bieten i.d.R. nur eine unzureichende Grundabsicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift beispielsweise erst, wenn die generelle Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist (d.h. man kann garkeinen Beruf mehr ausüben am Arbeitsmarkt, unabhängig der eigenen Qualifikation), Dies muss medizinisch bestätigt sein. 

Voraussetzung für eine Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat, sind Ablauf der allgemeinen Wartezeit (i.d.R. 5 Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung) und noch nicht erreichen der Regelaltersgrenze. 

 

Erfüllt man diese Voraussetzungen gilt folgendes:

  • < 3 Std/Tag Arbeiten möglich à Volle Rente à i.d.R. 30-40% des letzten Netto-Einkommens
  • 3-6 Std/Tag Arbeiten möglich à Halbe Rente à i.d.R. 15-20% des letzten Netto-Einkommens
  • > 6 Std/Tag Arbeiten möglich à keine Rente

 

Demnach ist es sehr unwahrscheinlich durch die staatliche Absicherung den aktuellen Lebensstandard  zu halten. 

Möglichkeiten sich privat abzusichern:

  • Berufsunfähigkeit - greift wenn man seinen Beruf nur noch zu max. 50% ausüben kann. Man erhält die vereinbarte monatliche Rente. 
  • Erwerbsunfähigkeit - greift wenn man irgendeine Arbeit nur noch zu max. 50% ausüben kann. Man erhält die vereinbarte monatliche Rente.
  • Grundfähigkeit - greift wenn man ein Grundfähigkeit verliert z.B.: Sehen, Sprechen, Hören, Stehen, Sitzen, uvm. Man erhält die vereinbarte monatliche Rente.
  • Dread-Disease  - greift wenn man an einer schweren Krankheit erkrankt z.B.: Multiple Sklerose, Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, uvm. Man erhält die vereinbarte Versicherungssumme.

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